Ein Lichtblick für den Betrieb der BETONCOUPEARENA. (30.04.2020)

Gemäss dem neusten Bundesratsentscheid sind Trainings im Leistungs- und Freizeitsport frühestens ab dem 11. Mai wieder erlaubt. Bedingung ist ein detailliertes Schutzkonzept für jede Sportart sowie die Einhaltung von allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln. Das Schutzkonzept muss aufzeigen, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist.

Lediglich im Profisport und bei Nationalkadern sind Gruppengrössen über fünf Personen erlaubt. Auch gilt mit Ausnahme des Profifussballs: Kein Körperkontakt und ein Mindestabstand von zwei Metern. Nicht erlaubt bleiben Wettkämpfe.

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