Permanente Maskenpflicht in der BCA (23.10.2020)

 

In der BETONCOUPEARENA gilt eine permanente Maskenpflicht

 

Die Maskenpflicht gilt ab der Eingangstüre, im Foyer, in den Gängen, in den Toiletten, der BlueLounge und auf der Tribüne. Die Maske darf einzig in der Garderobe, beim Training im Kraftraum und auf dem Spielfeld ausgezogen werden. Das 2. OG ist nur für angemeldete Gruppen verfügbar.

 

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind einzig Kinder unter 12 Jahren.

 

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Während den Trainings- und Unterrichtszeiten gilt:

 

  • Wer Krankheitssymptome aufweist hat keinen Zutritt in die BCA.

 

  • Personen ohne expliziten Auftrag haben keinen Zutritt zur Anlage.

 

  • Eltern müssen draussen warten. (Beachten Sie, dass keine spontanen Ansammlungen mit über 30 Personen erlaubt sind). Besuchre während des Trainings sind nicht zugelassen. 

 

  • Die Haupteingangstüren bleiben während des Trainings verschlossen. Der Eintritt ist nur mit einer Zugangsberechtiung ("Badge") möglich. Die Trainingsgruppen sollen geschlossen in das Training gehen. Es darf kein Keil oder sonsitges in die Tür gelegt werden. 

 

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Vor und nach den Trainings ist auf die gültigen Hygienemassnahmen und Abstandsregelung zu achten. Die Teams haben das Spielfeld umgehend zu verlassen. Ein Durchmischen der Mannschaften ist zu vermeiden.

 

 

 

BaS Immobilien AG  

Eigentümerin und Betriebsgesellschaft der BETONCOUPEARENA

 

 

 

Frank Hörster

Geschäftsführer

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