Ab Samstag, 26. Juni 2021 für Volleyball und Beachvolleyball nur noch sehr wenige Vorgaben. (26.06.2021)

Der vom Bundesrat gestern festgelegte fünfte Öffnungsschritt hat auf den Sport extrem positive Auswirkungen. Die Unterscheidung zwischen (semi-)professionellem und Amateursport fällt weg. Zusammengefasst gelten bereits ab Samstag, 26. Juni 2021 für Volleyball und Beachvolleyball nur noch sehr wenige Vorgaben.


Training in der Halle

Für Trainings in Innenräumen muss einzig eine Präsenzliste geführt und während 14 Tagen aufbewahrt werden. Die Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Abstandsregel sind drinnen während dem Training aufgehoben und es gilt keine maximale Gruppengrösse mehr. Volleyballtraining ist entsprechend uneingeschränkt möglich. 

Neben dem Training muss aber jede Person in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen – in anderen Worten in der Sporthalle – eine Gesichtsmaske tragen. Das Schutzkonzept des Anlagebetreibers muss zwingend eingehalten werden.


Training draussen

Für Volleyball- oder Beachvolleyballtrainings draussen bestehen keine Beschränkungen wie maximale Gruppengrösse, Maskenpflicht oder Abstandhalten mehr. Wie überall muss aber das Schutzkonzept des Anlagebetreibers eingehalten werden.  


Alle Veranstaltungen draussen – ohne COVID-Zertifikat 

Besteht für die Besucher*innen eine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 1’000 Personen eingelassen werden. Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann sind draussen maximal 500 Besucher*innen erlaubt. Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Drittel genutzt werden. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Amateuranlässe.

Die Maskenpflicht sowie die Abstandspflicht sind aufgehoben. Das Führen einer Präsenzliste ist nicht mehr notwendig. 

Der Verkauf und die Konsumation von Speisen und Getränken ist ohne Beschränkung erlaubt. Die Sitzpflicht ist aufgehoben. 


Alle Veranstaltungen drinnen – ohne COVID-Zertifikat 

Besteht für die Besucher*innen eine Sitzpflicht, so dürfen höchstens 1’000 Personen eingelassen werden. Stehen ihnen Stehplätze zur Verfügung oder können sie sich frei bewegen, so sind in Innenräumen höchstens 250 Besucher*innen erlaubt. Die Zuschauerränge dürfen nur bis zu zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Amateuranlässe. 

Für das Publikum gilt Maskenpflicht und Abstand halten.

Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur in Restaurationsbetrieben erlaubt. Werden die Kontaktdaten erhoben, so ist die Konsumation auch am Sitzplatz erlaubt.


Alle Veranstaltungen draussen und drinnen – mit COVID-Zertifikat

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit COVID-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. 

In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1’000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Swiss Volley prüft mit seinen Partnern, ob grössere Veranstaltungen wie die Coop Beachtour oder Länderspiele der Volleyballnationalteams mit oder ohne Zertifikat durchgeführt werden sollen.

Möchte ein Veranstalter ein Beachvolleyballturnier mit COVID--Zertifikat durchführen, so muss mit Swiss Volley (corona@volleyball.ch) Kontakt aufgenommen werden. 


Schutzkonzepte

Ein Schutzkonzept muss nur erarbeitet und umgesetzt werden, wenn die Aktivitäten in Gruppen von mehr als 5 Personen ausgeübt werden. Vier Volleyball- oder Beachvolleyballspieler*innen, die gemeinsam trainieren, brauchen entsprechend kein Schutzkonzept. Hingegen muss das Schutzkonzept des Anlagebetreibers eingehalten werden.

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