Coronavirus: Bundesrat beschliesst weiterg. Massnahmen Bern, 17.12.2021 - Ab Montag, 20. Dezember (17.12.2021)

Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

 

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

 

Für den Besucher/Sportler der "BCA" bedeutet dies folgendes:

- Nur nachweislich geimpfte und genesene Personen haben Zutritt zur BCA. (2G-Regel)

   Ein gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung ist erforderlich.

   Ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests alleine reicht nicht aus.

- Maskenpflicht wie bisher (auch beim Sport!)

- Sitzpflicht bei der Konsumation.

 

 

 

 

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Fragen und Antworten

 

Was gilt für Sportaktivitäten?
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Für Aktivitäten in Innenräumen finden Sie die neuen Vorgaben mit der Einführung der 2G-Zertifikatspflicht in den folgenden Fragen.

 

 

Quelle: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html

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Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der 2G-Zertifikatspflicht?

Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die 2G-Zertifikatspflicht. Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) ausgeweitet werden. Kein Testzertifikat wird in dieser Konstellation benötigt, wenn die Impfung oder Genesung maximal 120 Tage zurückliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Covid-Zertifikat.

 

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+).

 

Müssen sich alle Personen für die Sportausübung in Innenbereichen testen lassen?
Nein. Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Darf an Stelle der 2-G-Regelung auch eine 2G+ eingeführt werden?
Ja, der Betreiber kann den Zugang zu seinem Betrieb auf Personen beschränken, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich noch ein Testzertifikat vorweisen.

 

Gilt die neue 2G-Regelung auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren?
Nein. Und sie müssen auch keine Maske tragen.

 

Wer entscheidet über die Öffnung einer Sportanlage?
Die Betreiberin oder der Betreiber.

 

Dürfen Innenräume wie Garderoben genutzt werden?
Ja. Eingangsbereiche, Sanitäranlagen und Garderoben dürfen offengehalten werden, insofern ein Schutzkonzept für diese besteht. In diesen besteht eine Maskenpflicht.

 

Maskenpflicht im Bereich Profisport: Müssen Profis die Maske in Garderoben oder Korridoren im Stadion tragen?
Für den Profisport gelten die Regeln der Arbeitswelt. Die Arbeitgeber, in diesem Fall die Clubs und Stadionbetreiber, legen die Schutzmassnahmen im Schutzkonzept fest.

 

 

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Der gesmate Beschluss des Bundesrates findet sich unterhalb der Quellenangabe wieder. 

 

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86544.html

 

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Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Bern, 17.12.2021 - Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.

 

Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend; die Zahl der Hospitalisationen nimmt weiter zu und die Auslastung der Intensivpflegestationen (IPS) ist in einzelnen Regionen sehr hoch. Behandelt werden vor allem ungeimpfte Personen mittleren und höheren Alters. Am 13. Dezember 2021 wurde die kritische Schwelle von schweizweit 300 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den IPS erstmals überschritten. Ab diesem Schwellenwert ist eine optimale Versorgung nicht mehr für alle Patientinnen und Patienten möglich, weil Behandlungen bei anderen Erkrankungen verschoben oder verzögert werden müssen. Es ist gemäss aktuellen Schätzungen davon auszugehen, dass die IPS-Auslastung bis Ende Jahr auf 350-400 Covid-19-Patientinnen und -Patienten steigen wird.

 

Hinzu kommen die Ansteckungen mit der Omikron-Variante, die noch vor Weihnachten markant ansteigen dürften. Gemäss ersten Erkenntnisse ist die Omikron-Variante ansteckender als die Delta-Variante. Der Schutz einer Impfung wie auch einer vorgängigen Infektion vor einer Ansteckung dürfte deutlich geringer sein als bei der Delta-Variante. Der Schutz wird allerdings deutlich verbessert, wenn die Impfung oder Auffrischimpfung erst vor kurzem erfolgt ist. Ist der Impfschutz tief, dann wird die Anzahl Infektionen auch in der immunisierten Population zunehmen. Weiterhin unklar ist, wie schwer die Krankheitsverläufe nach einer Infektion mit der Omikron-Variante sind und wie gut geimpfte Personen vor schweren Erkrankungen geschützt sind. Falls es zu vielen schweren Verläufen kommen sollte, werden diese das bereits ausgelastete Gesundheitssystem innerhalb sehr kurzer Zeit zusätzlich unter massiven Druck setzen, so dass die Kapazitätsgrenzen überschritten werden.

 

Weitergehende Massnahmen

Der Bundesrat hat heute nach Konsultation der Kantone, der zuständigen Parlamentskommissionen, der Sozialpartner und direktbetroffener Verbände weitergehende Massnahmen beschlossen. Sie sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Sie betreffen zum Teil auch die geimpften und genesenen Personen, da die Omikron-Variante sehr ansteckend ist. Ziel ist, die Spitalstrukturen so gut wie möglich vor einer noch stärkeren Belastung zu schützen und allen den Zugang zur Intensivpflege im Spital zu ermöglichen.

 

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

 

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen. Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

 

Einschränkung privater Treffen drinnen

Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Deshalb hat der Bundesrat für privaten Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.

 

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II

Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

 

Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben

Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung des Fernunterrichts, weil sehr bald Semesterferien sind. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.

Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.

 

Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

 

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.
 
Covid-19-Impfstoff: Versorgung ist auch 2022 sichergestellt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffe diskutiert. Er bestellt auch für das zweite Halbjahr 2022 je 7 Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer/BioNTech. Für das erste Halbjahr hatte er sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt je 7 Millionen Impfdosen gesichert. Im Jahr 2022 stehen damit insgesamt rund 34 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung. Es ist somit ausreichend Impfstoff vorhanden, um auch 2022 alle Impfwilligen zu impfen. Dies auch für den Fall, dass eine immunevasive Virusvariante das Pandemiegeschehen bestimmen könnte und damit zusätzliche Impfdosen verabreicht werden müssten. Die Schweiz erhält gemäss den geltenden Verträgen grundsätzlich stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung, sofern sie durch Swissmedic zugelassen ist.

Die Schweiz setzt sich im Rahmen der globalen Pandemiebekämpfung seit Beginn dafür ein, dass möglichst viele Menschen weltweit Zugang zu sicheren und effizienten Covid-19 Impfstoffen erhalten. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Spende von 4 Millionen Covid-19-Impfdosen beschlossen. Eine allfällige Weitergabe von weiteren Dosen an die COVAX-Initiative wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

 

Strategie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen

Der Bundesrat hat zudem eine Aussprache geführt, wie die inländische Forschung, Entwicklung und Produktion von Impfstoffen längerfristig gefördert werden kann. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre starke Position als Produktionsstandort und zentraler Akteur für die Forschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien weiter ausbaut. Gleichzeitig soll die internationale Zusammenarbeitentlang entlang der ganzen Impfstoffwertschöpfungskette gestärkt werden. Das EDI und das WBF werden dem Bundesrat bis Ende 2022 einen Umsetzungvorschlag für die
beschlossenen strategischen Massnahmen unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit BAG
media@bag.admin.ch
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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